12. Festlegung einer Reglementierung zum Verbot von Dienstreisen per Flugverkehr für alle städtischen
Mitarbeiter*innen im Inland.
13. Der städtische Fuhrpark wird schwerpunktmäßig umgestellt auf Fahrräder, Pedelecs und Lastenräder.
14. CO2-Kompensation aller Dienstreisen von Stadtangestellten.